Rückgabe bei Lego

godzilla700
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Rückgabe bei Lego

Beitrag von godzilla700 »

Hallo,

Hätte Mal eine kurze Frage. Finde im Internet nichts dazu. Weiß jemand, wie es sich mit den gratis Beigaben bei Lego verhält, wenn man eine Bestellung zurück schickt?
Muss ich die auch mit zurück schicken? Hat da schon jemand Erfahrung mit?

Nobody
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Re: Rückgabe bei Lego

Beitrag von Nobody »

Normalerweise wird man die vermutlich mit zurück schicken müssen…
(die Grundlage für das GWP entfällt ja durch die Retoure)

Ich hatte allerdings 2019 am WE vor Black Friday Ninjago City bestellt und am Black Friday dann nochmal mit 30%…
Als ich dann angerufen habe, um die Retoure der ersten Lieferung anzuleiern, haben sie mir am Telefon auf meine Frage hin gesagt, dass ich das GWP ruhig behalten soll…

Vielleicht einfach mal anrufen und freundlich / naiv fragen?

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LadyBrickness
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Re: Rückgabe bei Lego

Beitrag von LadyBrickness »

Eigentlich muss man es zurückschicken.
Es kommt aber auch vor, dass wenn man nett fragt, es ausnahmnsweise behalten darf.

godzilla700
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Re: Rückgabe bei Lego

Beitrag von godzilla700 »

OK, dann versuch ich Mal mein Glück 😅

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MattesBricks
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Re: Rückgabe bei Lego

Beitrag von MattesBricks »

Bei mir stand es glaube ich auf der Rechnung und in der Aktionsbeschreibung der Webseite...

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Joul3
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Re: Rückgabe bei Lego

Beitrag von Joul3 »

Kann man sicher einmal machen und behalten. Beim zweiten Mal kann es aber sein das du gesperrt wirst. Da ist Lego schnell.

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Equestrian
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Re: Rückgabe bei Lego

Beitrag von Equestrian »

@godzilla700 Es wäre auf jeden Fall toll, wenn du einmal nachberichten könntest, wie Lego dir gegenüber reagiert hat. :thumup:

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Moonflow
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Re: Rückgabe bei Lego

Beitrag von Moonflow »

Die Frage gab es schon desöfteren und die Lösung liegt hier wirklich im Detail:

Es kommt immer darauf an WIE die Beigabe in der Aktion beschrieben wird.

Es kommt immer darauf an WELCHE Aktion für den Erhalt vorausgesetzt ist.



Wenn ich beispielsweise eine Polizeistation in den Warenkorb im deutschen Lego Store lege bekomme ich folgenden Hinweis:

Dieser EINKAUF berechtigt dich zum Erhalt des folgenden GESCHENKS: "Vorgarten des Weihnachtsmannes"
Bildschirmfoto 2021-12-11 um 22.55.29.png

Hier haben wir schon alle Bedingungen ausformuliert:

Der EINKAUF berechtigt zum Erhalt des GESCHENKS.

Ergo -> Ich muss das Produkt kaufen/erwerben um das Geschenk zu erhalten bzw. dass es in mein Eigentum übergeht.
Bedeutet: Das Geschenk ist an den Kauf gebunden, nicht nur an die Bestellung sondern den tatsächlichen Kauf.
Wird der Kauf Widerrufen findet der Kauf nicht statt somit ist man laut Bedingungen der Aktion verpflichtet das Geschenk zurückzugeben.
Tut man dies nicht ist das geht das in Richtung §246 StGB Unterschlagung.

Dies steht exakt so ausformuliert in den Geschäftsbedingungen der Aktion:
Bildschirmfoto 2021-12-11 um 23.46.52.png
Inwiefern der Legostore jetzt nachhakt wenn einmal der Vorgarten des Weihnachtsmannes nicht zurückgegeben wird ist schwer nachvollziehbar. Ein Bekannter hat im September 2020 MosEisley retouriert da das Paket ziemlich beschädigt war und wurde vom Telefonservice darauf hingewiesen die ganze Bestellung mit Gratisbeigaben zurückzusenden, da er keine Ersatzlieferung gewünscht hatte.
In diesem Fall war es Yoda´s Lichtschwert(griff) und das MonkieKid Motorrad Polybag.

Der LegoStore hat vermutlich einen einfachen Algorhytmus der die Daten auswertet; wie oft kauft ein Kunde, wie oft retouriert er, gibt es oft Probleme, meldet die Adresse ständig "Fehlteile" oder fehlende Artikel oder Gratisbeigaben bei den Bestellungen.
Das geht heute ziemlich automatisch und dementsprechend, wird man kategorisiert. Plötzlich gilt nur noch Vorkasse oder im Wurst Case werden die Bestellungen irgendwann nicht mehr "angenommen".

Es geht sicherlich schon ein paar mal gut, komplett zu retourieren und das Geschenk bei der Retoure zu unterschlagen.
Die Daten haben die sicherlich, wie alle großen Shops. Aber macht euch nichts vor genau wie im Lego Store vor Ort werden die Artikel beim Verpacken gescannt und im System registriert.

Wenn also nach dem ersten unterschlagenen Lichtschwert nicht gleich etwas passiert lag das wohl im Ermessen des Algorhytmus oder des Supervisors.

Der automatische Algorhytmus funktioniert, ich weiss es aus erster Hand.
Gleicher Familienname und gleiche Anschrift reicht bei mir schon aus, dass limitierte Artikel
auch bei unterschiedlichen Accounts nur einmal für diese Adresse bestellt werden können.
War beispielsweise mit dem 10277 Krokodil so. Hatte es mir zum release gekauft und meine Liebste wollte sich auch eines bestellen.
Ihre Bestellung wurde automatisch storniert. Ebenso mein zweiter Versuch ein Krokodil für sie zu kaufen.

Nachdem die Begrenzung im Store im Laufe des Jahres dann auf 3x pro Haushalt erhöht wurde konnte sie immer noch nicht bestellen mit dem Hinweis "Höchstmenge" überschritten.
Ich konnte jetzt widerrum noch 2x Krokodile bestellen und die Order wurde auch ausgeführt.


Würde bei der fiktiven Bestellung alternativ stehen:

Die BESTELLUNG berechtigt zum Erhalt des Geschenks.

Würde also gelten: Ich muss die BESTELLUNG aufgeben um das Geschenk zu erhalten.
Bedeutet: Ich könnte die Polizeistation bestellen und auch bei Widerruf und Retoure der Polizeistation das Geschenk behalten, da die Bestellung der Ware, als Voraussetzung für den Erhalt des Geschenks, ja erfüllt ist.

Ich hoffe das hilft euch etwas weiter.

P.S. Wer nach der Retoure beim Lego Telefonservice anruft und fragt ob man ein Rücksendeetikett für das versehentlich nicht mitretourierte Geschenk bekommt, wird es sicherlich als Geschenk behalten dürfen aber eben auch nicht 3mal pro Jahr. - obwohl wer weiss das schon, versucht habe ich das nicht. :shh:
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godzilla700
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Re: Rückgabe bei Lego

Beitrag von godzilla700 »

So, hab die Erstattung für den at-at erhalten und durfte die beiden Geschenke unkommentiert behalten 😁

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