Was er evtl. gezahlt hat ist die Einfuhrumsatzsteuer, nicht aber den Zoll. Ab 150€ muss er Zoll zahlen. Für die Chinesen ist das alles eins und es macht sich natürlich gut, wenn man damit wirbt, dass "Tax" schon vom Chinesen gezahlt wird. Leider ist der Chinese nicht firm bei den europäischen Zollgesetzen.
Der Zoll wird vom Logistikunternehmen vorgestreckt und dann von denen bei dir eingefordert. Du kannst jetzt natürlich mit Hilfe eines Auslandsrechtsbeihilfeersuchens den evtl. falsch ausgezeichneten Zoll vom Chinesen zurückfordern. Viel Erfolg damit.
Zur Bemessung des Zollwertes werden übrigens auch die Versandkoten berücksichtigt da sie eine umsatzsteuerpflichtige Dienstleistung darstellen, nicht nur der Warenwert, allerdings mit geringerem Steuersatz. Zur Bemessung des Zollwertes wird auch nicht zwingend der auf der Rechnung ausgezeichnete Wert angenommen. Die Logistikunternehmen können dafür eine Tabelle kontaktieren in der Durchschnittswerte für Produkte hinterlegt sind. Diese Preise sind Durchschnittswerte und natürlich höher, als die billigen Chinaprodukte. So können Schnäppchen plötzlich enorm teuer werden. Davon machen die Logistikunternehmen auch gerne Gebrauch, um den Zollwert nach oben zu treiben und mehr Geld einzunehmen. So kann ein Produkt beispielsweise 200€ kosten, für die Zollgebühren wird aber angenommen, dass das Produkt 500€ kostet. Damit steigen dann natürlich die Zollgebühren, die das Logistikunternehmen einnimmt. Mit Hilfe der o.g. Tabelle aber alles ganz legal.
Mir ist das mal beim Logistiker TNT passiert. Ich habe damals massiv Zoll zahlen sollen und habe mich damals mit dem Thema befasst. Dann habe ich die Zollforderungen analysiert und festgestellt, dass die Werte falsch waren. Ich habe dann TNT kontaktiert und die haben mir bestätigt, dass die Berechnung in der Tat falsch war. Wir haben uns auf eine Neuberechnung der Zollgebühren geeinigt, wo die Fehler korrigiert wurden. Das hat sie aber nicht daran gehindert mir eine Mahnung mit den ursprünglichen Forderungen mit zusätzlichen Kosten zu schicken. Die Neuberechnung ist nie erfolgt.
Danach hatte ich 2 Dinge gelernt:
1. Nie wieder TNT.
2. Nie über Zollfreigrenze bestellen. Lieber auf 2 Bestellungen zeitlich gestaffelt aufteilen. Werden die beiden Bestellungen zu einem Zeitpunkt getätigt, kann es sein, dass die Bestellungen zusammengefasst werden und dann als eine einzige Sendung gelten und damit zusammengefasst abgerechnet werden. Aus Sicht der Umwelt könnt ich bei sowas nur
Das sind nur meine Erfahrungen. Ymmv.
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoel ... _node.html