ich mache hier mal einen neuen Thread auf Thema Selbstverzollung; das ganze kann ja nicht so schwierig sein. Natürlich hofft die EU mit ihrer Maßnahme, dass es einige abschreckt, jedoch kriegen wir das locker gemeinsam hin, oder?!
Hier erst einmal ein paar Gedanken:
Anmeldung als Selbstvezoller
Erst einmal müsst ihr euch auf der Seite von DHL registrieren:
https://www.dhl.de/de/privatkunden/hilf ... llung.html
Ich habe gelesen, dass es zu Problemen kommen kann und DHL trotzdem ihre Dienstleistung anbietet, dann könnt ihr über den gleichen Link die Kosten wieder einfordern.
Ich habe, nach nur einem Tag, folgende E-Mail bekommen von DHL:
Aber wie funktioniert Selbstverzollung nun? Naja, das wird noch ein wenig dauern, bis die System des Zolls für den Privatmann am laufen sind. Aus meiner Bewertung gibt es aber zwei Möglichkeiten des elektronischen (Artikel 6 VO 952/2013 [Unionszollkodex]) SELBSTVERZOLLENS:Guten Tag,
wir haben Sie unter der von Ihnen angegebenen Anschrift zur Selbstverzollung für Postsendungen registriert. Kurier-/Expresssendungen sind von diesem Prozess ausgeschlossen.
Zukünftig eingehende zu verzollende Postsendungen werden an Ihr zuständiges Zollamt geleitet. Hierfür erhalten Sie jeweils auf dem Postweg eine schriftliche Benachrichtigung mit ergänzenden Hinweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr SVZ Team
1) Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG-Portal) des Zolls: https://www.zoll-portal.de (läuft noch nicht)
2) ATLAS Impost (welches ab Februar 2022 laufen soll ...)
3) Also bleibt bis die Systeme anlaufen nur die schriftliche Zollanmeldung beim Zollamt (bis 1000€ könnt ihr das Selbst machen, ab 1000€ wird es schon schwieriger, weil ihr eine komplette Zollanmeldung inklusive Eintarifierung benötigt [https://auskunft.ezt-online.de/ --> zur Einfuhr --> Codenummer --> 95030075000])
Zu den Kosten
Es kommen zu dem Preis ERST 4,7% Drittlandszollsatz hinzu und auf diesen Wert DANN die Einfuhrumsatzsteuer. Es wird ein wenig günstiger, glaube ich, wenn ihr eine korrekte Transportrechnung habt. Dann dürfe gem. Anhang 23-01 Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 (UZK-IA) nur 70% der Luftfrachtkosten aus China in den Zollwert einbezogen werden anstelle der kompletten 100%.
Beispiel:
Kosten der Ware (Bestimmung anhand des Transaktionswertes gem. Art 70 Unionszollkodex): 100,00€
Zollwert: 104,70€
EUSt: 104,70€ * 19% = 19,89€
Gesamtkosten: 124,59€
Mein aktueller Kenntnisstand ist, dass erst ab 1,00€ Einfuhrabgaben (Zoll und EUSt) überhaupt eine Festsetzung stattfindet. Das entspricht einem Warenwert von 5,26€. Wenn also die Waren unter 5,26€ kosten, dann zahlt ihr nichts ... Geht hier der neue Weg der Chinesen hin?! ... wer weiß.